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ARD-Vorsitzender: "Man kann nicht die Freiheit schützen, indem man Grundrechte abschafft" - Geplante Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung würde Journalisten bei der Informationsbeschaffung be

Geschrieben am 05-11-2007

Saarbrücken (ots) - Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff hat noch einmal
an die Bundestagsabgeordneten appelliert, der geplanten Neuregelung
der Telekommunikationsüberwachung in der vorliegenden Form nicht
zuzustimmen. Raff: "Das geplante Gesetz macht Journalistinnen und
Journalisten zu Geheimnisträgern zweiter Klasse. Es setzt sie der
Gefahr aus, dass sie künftig ihre Informanten nicht mehr schützen
können. Dadurch werden sie weniger heiße Informationen bekommen. Der
gesellschaftliche Auftrag der Medien wird damit erschwert, in
einzelnen Fällen seine Erfüllung vermutlich sogar verhindert."

Der ARD-Vorsitzende verlangte, dass Journalistinnen und
Journalisten auch künftig in der Lage sein müssten, ihre
Informationen frei und geschützt vor äußeren Eingriffen einholen zu
können. Durch die geplanten minderen Schutzrechte für Journalisten,
sieht Raff die Grundrechte angegriffen: "Wir haben lange für den
Schutz der journalistischen Arbeit in Form eines gesetzlichen
Zeugnisverweigerungsrechts gekämpft, damit Journalisten frei und
unabhängig ihre Aufgabe im Dienste der Gesellschaft erfüllen können.
Diese Position soll nun durch die geplanten Änderungen ganz klar
geschwächt werden."

Zwar äußerte Raff Verständnis dafür, dass die Politik nach immer
neuen Möglichkeiten einer effektiven Bekämpfung von Terror und
Kriminalität suche. Raff: "Man kann aber nicht die Freiheit schützen,
indem man Grundrechte abschafft!"

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Journalistinnen und
Journalisten ein deutlich geringerer Schutz gegen
Ermittlungsmaßnahmen gewährt werden soll als anderen
Berufsgeheimnisträgern. Während Abgeordnete und Strafverteidiger von
der Telekommunikationsüberwachung, beispielsweise ihrer Telefone,
ausgenommen werden sollen, soll bei Journalisten nach dem Willen der
Bundesregierung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall
erfolgen.

Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen, zu dem auch die
ARD gehört, hatte bereits am vergangenen Freitag die
Bundestagsabgeordneten in einem Brief aufgefordert, sich für die
Sicherung und Garantie des Informantenschutzes einzusetzen. Dem
Bündnis gehören außerdem der Deutsche Journalisten-Verband, die
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien
(VPRT), der Deutsche Presserat und das ZDF an.

Originaltext: ARD Radio & TV
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29876
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29876.rss2

Pressekontakt:
ARD-Pressestelle
Funkhaus Halberg
66100 Saarbrücken
0681-602-2040
pressestelle@ard.de


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