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NRW-Bildungsschecks für ILS-Fernlehrgänge nutzbar

Geschrieben am 02.05.2006 - [Nächster Artikel]

Hamburg (ots) -

Wer in Nordrhein-Westfalen lebt oder arbeitet, kann an
Deutschlands größter Fernschule orts- und zeitungebunden lernen
und dafür vom Land NRW bis zu 750,- Euro Unterstützung erhalten

Seit mittlerweile rund drei Monaten können Berufstätige aus
Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss zu ihrer beruflich orientierten
Fortbildung erhalten, wenn sie bei einem Unternehmen mit höchstens
250 Mitarbeitern beschäftigt sind und seit zwei Jahren keine
betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Das Land
NRW übernimmt in diesem Fall die Hälfte der Kursgebühren bis maximal
750,- Euro. Doch noch immer ist nur wenigen bekannt, welche
beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen wirklich zur Auswahl stehen und
wer genau zur Gruppe derer gehört, die gefördert werden können.

So ist es beispielsweise nicht notwendig, dass das
Fortbildungsinstitut in NRW liegt. "Ein wichtiger Punkt", betont
Daniel Husen, Leiter der Studienberatung des ILS (Institut für
Lernsysteme) aus Hamburg, "denn dies ermöglicht es den Berufstätigen
in NRW, sich mit dieser Förderung parallel zum Job orts- und
zeitungebunden per Fernunterricht fortzubilden." Wichtiges Kriterium
für die Vergabe des Bildungsschecks ist allerdings, dass die
Fortbildung nachweislich einen beruflichen Nutzen hat. Das ist bei
nahezu allen über 200 Fernlehrgängen des ILS gewährleistet: Das
Angebot an Deutschlands größter Fernschule umfasst Lehrgänge in den
Bereichen Wirtschaft, Informatik/EDV, Sprachen, Technik sowie
Werbung, Medien, Psychologie und Gesundheit. "Gerade Menschen in
ländlichen Gegenden, die für ihr Bildungsziel keinen Präsenzanbieter
in ihrer Nähe finden, bietet das ILS damit eine attraktive
Alternative", weiß Husen aus Erfahrung.

Der Leiter der ILS-Studienberatung empfiehlt: "Jeder sollte genau
prüfen, ob er oder sie nicht doch zu den Förderungsberechtigten
gehört, denn die Gruppe ist größer, als allgemein bekannt." So gelten
nur jene Weiterbildungen der letzten zwei Jahre als
Ausschlusskriterium, die vom Arbeitgeber veranlasst wurden. Wer sich
in der Vergangenheit privat, also auf Eigeninitiative, weitergebildet
hat, kann jetzt dennoch einen Bildungsscheck beantragen. Auch der
Wohnsitz in NRW ist nur dann Bedingung, wenn der Bildungsscheck
persönlich beantragt wird. Stellt ein Arbeitgeber mit Sitz in NRW den
Antrag für seinen Mitarbeiter, so darf der Nutzer des Bildungsschecks
durchaus außerhalb der Landesgrenzen wohnen. Auch geringfügig
Beschäftigte, Mini-Jobber und Beschäftigte mit Zeitvertrag haben
Anrecht auf einen Bildungsscheck, ebenso Beschäftigte, die sich
gerade in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit befinden, und auch
jene, die bereits während der Beantragung des Bildungsschecks wissen,
dass sie in Kürze (z. B. wegen einer Kündigung) arbeitslos werden.

Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist eine
unabhängige Beratung von einer "autorisierten" Stelle (z. B.
Handwerkskammern, IHKs oder Volkshochschulen), von denen es
mittlerweile 175 in NRW gibt. Auch hier noch ein Tipp von
ILS-Studienberater Husen: "Nicht alle Beratungsstellen kennen
Fernunterricht. Wer sich also vor der Beratung gut über seinen
Wunschlehrgang informiert, kann gezielt offene Fragen klären."

Fragen zur Förderung von ILS-Fernlehrgängen mit dem
NRW-Bildungsscheck beantwortet die ILS-Studienberatung montags bis
freitags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der kostenlosen
Telefonnummer 0800/123 44 77. Weitere Informationen sind im Internet
unter www.ils.de erhältlich.


Originaltext: ILS Institut für Lernsysteme GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50202
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50202.rss2

Pressekontakt:

Pressestelle des ILS
c/o Laub&Partner GmbH
Dörte Giebel
Kedenburgstraße 44
22041 Hamburg
Telefon: 040/656 972-61
Telefax: 040/656 972-50
doerte.giebel@laub-pr.com
www.laub-pr.com
 
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