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Der Dr. Klein Allfinanz-Service: 1. Angebote der Hausbank kritisch prüfen / 2. Vom Preiskrieg der Autoversicherer profitieren

Geschrieben am 24.10.2007 - [Nächster Artikel]

Lübeck (ots) - 1. Angebote der Hausbank kritisch prüfen

In Deutschland werden Immobilien überwiegend über das klassische
Annuitätendarlehen mit einer festgeschriebenen Zinsbindung
finanziert. Einmal abgeschlossen, kann sich der Kunde darauf
verlassen, rechtzeitig von der finanzierenden Bank ein Angebot für
die Prolongation zu erhalten. "Übereilte Zusagen können hier bares
Geld kosten. Bei einer Restschuld von 150.000 Euro macht ein
Zinsunterschied von 0,25 Prozent bei 20 Jahren Zinsbindung eine
Mehrbelastung von über 7000 Euro aus", sagt Klaus Kannen, Vorstand
für Privatkundenfinanzierungen bei Dr. Klein. Er rät den Kunden zum
Vergleich mehrerer Angebote: "Als Baufinanzierungsbroker ermitteln
wir für unsere Kunden individuelle Angebote für die
Anschlussfinanzierung, die in der Regel deutlich unter denen der
Hausbanken liegen. Der Kunde kann also richtig Geld sparen", so der
Dr. Klein-Vorstand.

Zwar haben die Zinsen für Immobiliendarlehen in den vergangenen
Monaten spürbar angezogen, das Niveau ist derzeit aber immer noch
weit vom langjährigen Mittel entfernt. Deswegen raten die Experten
von Dr. Klein dazu, sich frühzeitig um eine Anschlussfinanzierung zu
kümmern, um von den aktuell immer noch günstigen Konditionen zu
profitieren. "Bis zu fünf Jahre in Voraus bieten wir Forward-Darlehen
an, mit denen sich die heutigen Zinsen sichern lassen. Um die
Modalitäten der Anschlussfinanzierung brauchen sich die Kunden nicht
zu kümmern. Das machen die kreditgebenden Banken üblicherweise unter
sich aus", so Kannen.

Zwar bieten unterdessen auch die Hausbanken ihren Kunden verstärkt
diese Finanzierungsform für die Anschlussfinanzierung an, doch auch
hier zahlt sich ein kritischer Vergleich oft aus. "Bereits wenige
Informationen unter www.jetzt-zinsen-sichern.de genügen uns, um
unseren Kunden ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Schneller
und einfacher können die Kunden den Markt selbst nicht sondieren, um
sicher zu gehen, kein Geld zu verschenken", so der Vorstand von Dr.
Klein.

2. Vom Preiskrieg der Autoversicherer profitieren

Seit einigen Jahren liefern sich die Autoversicherer einen
Preiskrieg. Immer kurz vor Ende der Möglichkeit zum unkomplizierten
Wechsel der Autoversicherung unterbieten sich die Versicherer mit
preiswerten Angeboten. Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist jedes
Jahr bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf möglich. Da die
meisten Kfz-Versicherungsverträge am 31. Dezember enden, muss die
Kündigung also spätestens am 30. November der
Versicherungsgesellschaft vorliegen. Sonst verlängert sich der
Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Tatsächlich kann man durch
den Wechsel der Autoversicherung sehr viel Geld sparen - und das bei
gleicher Versicherungsleistung.

Die Tarife der einzelnen Kfz-Versicherungsgesellschaften sind
höchst unterschiedlich - sowohl im Preis als auch in den Leistungen.
Die Höhe des Beitrags hängt zum Beispiel vom Autotyp, den Fahrkünsten
und dem Nutzerkreis des Autos ab. Rabatte werden unter anderem
gewährt für Wenigfahrer, Garagenparker und Immobilienbesitzer. Einige
Versicherungen honorieren auch den Besitz einer Bahncard oder die
Haushaltszugehörigkeit von Kleinkindern. Wenn derartige Rabatte in
Anspruch genommen werden, sollte man darauf achten, dass Auflagen,
die damit verbunden sind, auch eingehalten werden. Sonst muss man bei
einem Schaden mit einer Vertragsstrafe und/oder einer
Beitragserhöhung rechnen.

Ebenso wichtig wie der Preis sind die Leistungen und das Verhalten
im Schadenfall. Wichtige Leistungsmerkmale sind zum Beispiel die
freie Werkstattwahl, die Möglichkeit eines Rabattretters sowie die
Dauer der vollen Neuwertentschädigung bei Neufahrzeugen. Achten
sollte man auch auf die Höhe der Deckungssumme und darauf, dass der
Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt.

Wichtig vor dem Wechsel: Alle Leistungen sollte man sich vor der
endgültigen Kündigung des alten Versicherungsvertrages schriftlich
bestätigen lassen. Und man sollte vorher genau prüfen, ob die neue
Versicherung einen ohne Einschränkungen aufnimmt. Kündigen sollte man
den alten Versicherungsschutz erst dann, wenn eine Annahmeerklärung
des neuen Versicherers vorliegt. Denn eine Versicherung wird einen
Antrag auf Voll- oder Teilkaskoversicherung eventuell ablehnen, wenn
ein Versicherungsnehmer von seinem alten Versicherer wegen
Nichtzahlung der Beiträge gekündigt wurde oder wenn er in den
vergangenen zwei Jahren Versicherungsschäden geltend gemacht hat.

Was bei der Kündigung der alten Versicherung noch beachtet werden
muss: Es gilt das Eingangsdatum bei der Versicherung, nicht das Datum
des Poststempels. Verschicken sollte man das Kündigungsschreiben am
besten mit Rückschein. So erhält man eine Eingangsbestätigung.
Zusätzlich kann man eine schriftliche Kündigungsbestätigung
anfordern.

Manchmal muss man aber nicht mal den Versicherer wechseln, um Geld
zu sparen. Oft ergibt sich durch die Aktualisierung der Tarifmerkmale
erhebliches Einsparpotential. Eventuell lohnt sich auch ein Wechsel
in den aktuellsten Tarif des bestehenden Versicherers. Prüfen sollte
man ebenfalls, ob auf eine Vollkaskoversicherung verzichtet und auf
den Teilkaskoschutz reduziert werden kann. Im Zweifelsfall lohnt es
sich, beide Varianten durchzurechnen. Wenn man bereits einen sehr
hohen Schadensfreiheitsrabatt hat, kann eine Vollkaskoversicherung
unter Umständen sogar günstiger oder nur geringfügig teurer als die
Teilkaskoversicherung sein.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein
internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige
Tochter der Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im Internet und auf
Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und
Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin
zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein &
Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und
Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus.
Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile
generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies
ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als
lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten.
Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden
Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der
Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2

Pressekontakt:
Volker Bitzer
Senior Manager Communications
Dr. Klein & Co. AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -505
Fax: +49 451 140 8 -599
E-Mail: volker.bitzer@drklein.de
Internet: www.drklein.de
 
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